vier für dresden

CDU und FDP scheitern mit Bürgerbegehren – 854 Unterschriften fehlen

Die Stadtverwaltung hat das Bürgerbegehren für vier stadtweite verkaufsoffene Sonntage heute für gescheitert erklärt. Dem von CDU und FDP gegründeten Verein Bürgerstimme Dresden fehlen 854 Unterschriften für das notwendige Quorum von 21.786 oder 5 Prozent der  wahlberechtigten Einwohner. Demnach wird es zur Oberbürgermeisterwahl am 7. Juni keinen parallelen Bürgerentscheid geben.

Die Organisatoren wollten die vom Stadtrat am 12. Dezember 2014 beschlossene Lösung kippen, nach der es 2015 keine stadtweiten verkaufsoffenen Sonntage geben soll. Darum mussten die Unterschriften bis zum 12. März 2015, drei Monate nach dem Stadtratsbeschluss, eingereicht werden. 12 Mitarbeiter der Ortsämter Plauen und Neustadt hatten die Unterschriften geprüft, die Ämter waren in dieser Zeit geschlossen. 25.080 Unterschriften sind eingereicht worden, 20.932 davon sind gültig. 4.148 Unterschriften sind ungültig. Als Gründe für die Ungültigkeit der Unterschriften werden in der Mitteilung der Stadtverwaltung fehlendes Stimmrecht der unterzeichnenden Personen, unkorrekte oder fehlende Angaben zur Person, unleserliche Angaben und Mehrfachunterschriften genannt. In einem Schreiben an die Vereinsvorsitzenden Holger Zastrow (FDP) und Christian Hartmann (CDU) betont die Leiterin des Bürgeramtes, Ingrid van Kaldenkerken, dass bei der Prüfung der Unterschriften „durchaus großzügige Maßstäbe angesetzt wurden“.

zastrow hartmann

Am 30. Januar starteten Holger Zastrow (l.) und Christian Hartmann die Unterschriftensammlung. Foto: W. Schenk

Für Holger Zastrow ist das Bürgerbegehren noch nicht gescheitert. Seit dem 12. März wären weitere 1.000 Unterschriften gesammelt worden. Bis zur Entscheidung des Stadtrates über das Bürgerbegehren am 16. April werde weiter gesammelt. „Das erste große Etappenziel ist erreicht, die notwendige Unterschriftenzahl für das Quorum haben wir mittlerweile zusammen. Damit kann der Stadtrat am 16. April entscheiden, dass der Bürgerentscheid am 7. Juni gemeinsam mit der OB-Wahl durchgeführt wird“, erklärte Zastrow. Zastrows Argumentation zielt darauf, dass das Bürgerbegehren als sogenanntes initiierendes Anliegen interpretiert wird. Dann gebe es keine Drei-Monats-Frist und alle bis zur Stadtratssitzung gesammelten Unterschriften müssten berücksichtigt werden.

Dresdens Grünen-Chefin Eva Jähnigen zeigte sich deutlich überrascht von dieser Interpretation. „Das Bürgerbegehren richtete sich ganz klar gegen unseren Stadtratsbeschluss“, sagte sie. Das Quorum für Bürgerbegehren sei auch auf Initiative der Grünen auf 5 Prozent abgesenkt worden. „Nun wurde nicht einmal das erreicht“, stellte sie fest. Für dieses Jahr sehe sie hier keine Handlungsbedarf. Eine Prüfung für 2016 schloss sie nicht aus. Für Linke-Vorsitzenden Tilo Kießling ist der Versuch von CDU und FDP, die Oberbürgermeisterwahl mit einem Bürgerentscheid zur Sonntagsöffnung zu vermischen, gescheitert. Dies war eine klare Kampfansage an einen Stadtratsbeschluss der rot-grün-roten Mehrheit. Dem Verein sei es trotz massiver Unterstützung des Handels nicht gelungen, die Stimmen rechtzeitig zusammen zu bringen, sagte er. „Es wird jetzt keine Zustimmung zu einem Bürgerentscheid geben“, ist sich Kießling sicher.

Am 13. April wird erst der Verwaltungsausschuss und am 16. April der Stadtrat über das Bürgerbegehren entscheiden. Auch wenn es um die Interpretation des Verfahrens – kassatorisch oder initiierend – dann noch eine rechtliche Auseinandersetzung geben sollte, ist sicher, dass zur OB-Wahl am 7. Juni kein Bürgerentscheid stattfinden wird.

Das Bürgerbegehren zur Sanierung der Königsbrücker Straße läuft unterdessen weiter. Die Frist für sogenannte initiierende Verfahren beträgt ein Jahr.

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