Weiser Ulrich

Mietspiegel Dresden 2015: Ortsübliche Vergleichsmiete um fünf Prozent gestiegen

Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum ist in den vergangenen zwei Jahren in Dresden um 5 Prozent von 5,43 auf 5,70 Euro gestiegen. Drei Viertel der Mieter zahlen eine aktuelle Kaltmiete zwischen 4,65 und 7 Euro. „Die Zahlen machen deutlich, dass wir hier keine Münchner Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt vorfinden“, sagte Sozialbürgermeister Martin Seidel heute bei der Vorstellung des neuen Dresdner Mietspiegels. Die niedrigsten Mieten werden derzeit in Gorbitz und Prohlis verlangt. 3,59 Euro müssen Mieter hier in Wohnungen mit einfacher Ausstattung zahlen. In hcohwertig ausgestatteten Wohnungen in Blasewitz oder Loschwitz ermittelte die Studie 8,06 Euro pro Quadratmeter. Verglichen mit 2010 ist die Vergleichsmiete um 9 Prozent angestiegen.

Der Mietspiegel wird ab Januar 2015 für zwei Jahre die Grundlage für den Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter sein. Außerdem werden die Daten bei der Zahlung von Leistungen für die Unterkunft an sozial Bedürftige und für die Entscheidung über eine mögliche Kappungsgrenze bei vermietetem Wohnraum zugrunde gelegt. An der Erarbeitung waren der Mieterverein Dresden, Haus&Grund Dresden, die Sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dresden, die Gagfah Group, Richter des Amtsgerichtes und die Landeshauptstadt in der Projektgruppe Mietspiegel beteiligt.

Zum Thema:

>>  Die Mietspiegeltabelle 2015

Die Ausstattungsmerkmale:
(ausführliche Beschreibung im neuen Mietspiegel)

  • Sammelheizung (Heuzkessel, Fernwärme)
  • Bad (separater Raum, Wanne oder Dusche)
  • zeitgemäße Fenster
  • Außenwandwärmedämmung
  • zeitgemäße Elektroinstallation
  • zeitgemäße Küche (Fliesenspiegel)
  • Balkon, Loggia, Veranda
  • bauliche Besonderheiten (z.B. Parkett, Gäste-WC)
  • Wertige Zusatzausstattung (EBK, kostenfreier Stellplatz, Gäste-Bad)
  • exklusives Wohnen (z.B. Terasse/Balkon ab 10 qm, Kamin, Fußbodenheizung überall, freistehende Wanne, Whirlpool

Mit Hilfe des Mietspiegels können Mieter und Vermieter anhand von Baualter, Wohnlage, Ausstattung und Wohnungsgröße Wohnungen miteinander vergleichen. Dazu hat sich die Projektgruppe auf Ausstattungsmerkmale geeinigt, die die Miethöhe beeinflussen. So wurden im Vergleich zum letzten Mietspiegel die Ausstattungsmerkmale von acht auf zehn erhöht. Damit soll vor allem die höhere Qualität bei der Ausstattung vieler Wohnungen berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite sind Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung nicht mehr erfasst.  Fast 4.000 Fälle wurden bei der Berechnung berücksichtigt, erläuterte Ulrich Weiser, Geschäftsführer des Chemnitzer Marktforschungsinstituts Chempirica. Die Marktforscher haben 2.523 Mieter befragt, hinzu kommen 1.425 Datensätze von Wohnungsunternehmen. Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nach wissenschaftlichen Kriterien und alle vier Jahre sei keine Selbstverständlichkeit, sagte Petra Becker, Geschäftsführerin des Mietervereins Dresden. 127.000 Euro hat die Stadt für die Befragung, die Datenauswertung und den Druck der Broschüren ausgegeben.

Marktforscher Weiser erläutert auch, warum besonders teure Wohnungen in der Statistik nicht auftauchen: „Bei der Berechnung der ortsüblichen Miete werden auf der teuersten und der billigsten Seite je ein Sechstel der Daten abgeschnitten.“ Er prognostizierte, dass in der hohen Ausstattungsklasse beim nächsten Mietspiegel eine bessere Differenzierung möglich sein wird. „Dieses Mal hatten wir noch zu wenig Daten“, sagte er.

Mit den Daten aus dem Mietspiegel wird die Stadt auch den Antrag auf die Absenkung der Kappungsgrenze bei vermietetem Wohnraum von 20 auf 15 Prozent beim Land beantragen. Dafür muss der Freistaat Dresden als ein Gebiet einstufen, in dem die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Nur dann ist ein Absenkung der Kappungsgrenze möglich. Der Stadtrat hatte die Oberbürgermeisterin im Juli 2014 beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Freistaat zu stellen. Der Antrag werde noch im Dezember fertiggestellt, kündigte Seidel an. Die Entscheidung trifft dann das dafür zuständige Innenministerium, an dessen Spitze Innenminister Markus Ulbig (CDU) steht, der gerade von der CDU als Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl 2015 nominiert wurde.

Der Mietspiegel gilt ab 1., Januar 2015 und wird am 1. Dezember veröffentlicht und ist dann über dresden.de/mietspiegel verfügbar. Ab Januar ist er zusätzlich als gedruckte Broschüre in den Ortsämtern, Ortschaften, Bürgerbüros und im Rathaus erhältlich.

 

 

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