Übernachten in Dresden wird teurer: Ab 1. Juli gilt Beherbergungssteuer

Ab 1. Juli müssen Übernachtungsgäste in Dresden eine Beherbergungssteuer bezahlen. Die Stadtverwaltung setzt damit einen Stadtratsbeschluss vom Mai dieses Jahres um. Die Einführung der Steuer stößt bei den Hoteliers und dem Dresdner Tourismusverband auf scharfe Kritik. „Das Modell ist destruktiv und extrem geschäftsschädigend“, sagte Marco Bensen, Vorsitzender des Dehoga-Regionalverbandes Dresden.

Bensen Marco

Dresdens Dehoga-Vorsitzender Marco Bensen: Die Steuer ist extrem geschäftsschädigend. Wir bereiten eine Klage vor. Foto: W. Schenk

Die Beiträge wären extrem hoch und würden die Gäste abschrecken, befürchten die Hoteliers. Auch von Reiseveranstaltern gäbe es bereits entsprechende Signale. „Die Veranstalter werden dann umbuchen und ihre Kunden eher in Leipzig oder anderen Städten in der Umgebung unterbringen“, meint Bensen. Er kündigte zudem eine Klage gegen die Beherbergungssteuer an. Das sei derzeit in Vorbereitung. Der Verband werde, wie schon bei der erfolgreichen Klage gegen die Kurtaxe, einen Hotelier unterstützen.

Die Beherberungssteuer sollen alle Besucherinnen und Besucher zahlen, die in Dresden privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten. Bemessungsgrundlage ist der Brutto-Rechnungsbetrag für die gesamte Zeit der Unterkunft.  Wer beruflich unterwegs ist – dazu gehört auch die Aus- und Fortbildung, ist gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitsgebers von der Steuer befreit. Auch Kinder, schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr sowie bei Schwerbehinderten mit einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ zusätzlich eine Begleitperson müssen die Steuer nicht zahlen.  Die Verwaltung teilte mit, dass am 11. Juni alle Dresdner Betriebe aus dem Beherbergungsgeschäft schriftlich informiert worden seien.

Bemessungsgrundlage für Beherbergungssteuer:

  • 1 Euro – bis unter 30 Euro
  • 3 Euro – von 30 Euro bis unter 60 Euro
  • 5 Euro – von 60 Euro bis unter 90 Euro
  • 7 Euro – von 90 Euro bis unter 120 Euro
  • 9 Euro – von 120 Euro bis unter 150 Euro
  • alle 30 Euro Steigerung um weitere 2 Euro

In der Debatte um die Einführung der Beherbergungssteuer im Mai hatten die Redner noch einmal darauf verwiesen, dass die geplanten Einnahmen von mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr vor allem dazu dienen, eine Anhebung der Gewerbesteuer zu vermeiden. Die Hoteliers und der Tourismusverband hatten nach dem Scheitern der Kurtaxe mit einer City-Tax ein eigenens Modell vorgeschlagen. Die Erlöse sollten je zur Hälfte für das Stadtmarketing und die städtischen Kulturbetriebe verwendet werden. Außerdem sollte die Übernachtungsgäste mit einer City-Card in den Genuss von Ermäßigungen kommen.

Die jetzt beschlossene Beherbergungssteuer ist dagegen eine reine kommunale Abgabe ohne Zweckbindung. Sie fließt als Einnahme in den Stadthaushalt. Die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit hat den Etat des Stadtmarketings im Haushalt um 500.000 Euro aufgestockt. Die fließen jedoch erst, wenn die Beherbergungssteuer ab Juli erhoben wird.

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