Umzugsbeihilfe für Studenten bei Wechsel des Hauptwohnsitzes

Studenten, die wegen ihres Studiums nach Dresden ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, erhalten auch 2015 eine einmalige Umzugsbeihilfe von 150 Euro. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende 2014 mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein.

Seit Einführung der Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt rund 56.000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5.283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Auch im vergangenen Jahr lag die Zahl der ausgezahlten Beihilfen mit 5.106 über der 5000-er Grenze.

Die sächsische Landeshauptstadt stimuliert das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe, um mehr Schlüsselzuweisungen nach dem noch bis 2019 geltenden Finanzausgleichsgesetz zu erhalten. Einen Teil der Einnahmen gibt die Stadt als einmaligen Zuschuss an die Neu-Dresdner weiter.

Die Umzugsbeihilfe erhalten Studierende von acht Dresdner Bildungseinrichtungen:

  • Technische Universität Dresden
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
  • Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden
  • Hochschule für Bildende Künste Dresden
  • Palucca Hochschule für Tanz Dresden
  • Hochschule für Kirchenmusik Dresden
  • Evangelische Hochschule Dresden
  • Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden
Service:
>> Onlineservice Umzugsbeihilfe

Studentenwerk, Abteilung Wohnen: Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, Telefon (03 51) 46 97 50
Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr, zusätzlich dienstags von 13 bis 15 und donnerstags von 13 bis 17 Uhr; freitags ist geschlossen.

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