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Oberverwaltungsgericht: Dresden darf keine Kurtaxe erheben

Die seit 1. Februar 2014 in Dresden erhobene Kurtaxe ist unwirksam. Dresden ist kein Kur- und Erholungsort und darf darum keine Kurtaxe erheben, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen heute entschieden. Es hat damit dem Gastronomen Thomas Rieß aus Tolkewitz Recht gegeben, der gegen die Erhebung der Kurtaxe geklagt hatte. Rieß hatte sich gegen die Abgabe gewandt, weil Dresden keine Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne des Sächsischen Kommunalabgabegesetzes ist. Dieser Auffassung sind die Richter des 5. Senats am Oberverwaltungsgericht gefolgt.

Mit einer Haushaltssperre hat Dresdens Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann (CDU) auf das Urteil reagiert. Mit Ausnahme von Investitionen werden keine neuen Ausgaben genehmigt, erklärte Stadtsprecher Kai Schulz. Das Urteil reißt ein Loch von 34,5 Millionen Euro in die bis 2019 geplanten Einnahmen der Stadt. Im Haushaltsentwurf wird mit 6,9 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr aus der Kurtaxe gerechnet. „Die Verantwortung dafür tragen allein die Stadträte von CDU, SPD und Grünen“, kritisierte Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP/FB-Stadtratsfraktion. Die unverantwortliche Haushaltspolitik von schwarz-rot-grün müssen nun korrigiert werden, so Zastrow.

Wie wird die Kurtaxe zurück erstattet?
Ab morgen wird in der Stadt keine Kurtaxe mehr erhoben. Wer die Zahlung der Kurtaxe nachweisen kann, bekommt sie zurück erstattet, erklärte Stadtsprecher Kai Schulz. Die Stadtverwaltung werde dafür schnellstmöglich entsprechende Formulare zur Verfügung stellen und auch online abrufbar machen. Zuständig für die Kurtaxe ist das Steuer-und Stadtkassenamt.

Landeshauptstadt Dresden
Steuer- und Stadtkassenamt
Sachgebiet Aufwandsteuern/Kurtaxe
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Der Regionalverband Dresden des Dehoga Sachsen hatte den Betreiber des Gutshofes Hauber bei seiner Klage unterstützt. „Ich bin sehr erleichtert, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen klar entschieden hat, dass eine Kurtaxe in einer Großstadt wie Dresden nicht geeignet ist, zusätzliche Einnahmen zu erzielen“, sagte Dehoga-Vorsitzender Marco Bensen. „Berücksichtigt man die Kosten für Erhebung und Rückzahlung der Kurtaxe, wird die Stadt auf einem Millionenbetrag sitzenbleiben“, kritisierte Bensen das Vorgehen der Stadt, mit dem Erheben der Kurtaxe nicht bis zur Gerichtsentscheidung gewartet zu haben. Trotz der Konflikte um die Kurtaxe wollen die Hoteliers auf die Stadt zugehen. Die Finanzierung der Vermarktung der Stadt als Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Tourismus „muss jetzt schnellstens vorangetrieben werden“, sagte Bensen. „Dresden hat durch die Kurtaxe mehrere Großveranstaltungen im Kongressbereich verloren“, fügte er hinzu. Bei der Rückeroberung dieses Terrains wolle man mit der Stadt zusammenarbeiten. Stadtsprecher Schulz begrüßte die Bereitschaft der Tourismus- und Hotelbranche. Bisher, so Schulz, hätten sich die Unternehmen dieser Branchen nicht an den Ausgaben für das Stadtmarketing beteiligt. Dies sei ein Grund für die Einführung der Kurtaxe gewesen.

Der Sächsischen Heilbäderverband begrüßte das Urteil. „Wir bleiben dabei. Eine Kurtaxe zur Finanzierung von Tourismusmaßnahmen und Stadtmarketing zu erheben, ist und bleibt das falsche Instrument. Das passt hinten und vorne nicht“, erklärte Verbandspräsident Karl-Ludwig Resch. Der Verband geht davon aus, dass auch die Stadt Meißen, die seit wenigen Wochen eine Kurtaxe erhebt, diese nun zumindest in dieser Begrifflichkeit wieder einkassieren muss, fügte Resch hinzu. Die Ursache für die Kurtaxen-Debatte sieht Resch darin, dass sich das Land hier aus der Verantwortung stiehlt. „Es kann nicht angehen, dass sich Sachsen für diesen Bereich der Wertschöpfung für ‚nicht zuständig’ erklärt und stattdessen in andere Wirtschaftsbereiche beträchtliche Anteile des Steueraufkommens reinvestiert“, kritisierte er und forderte eine Kursänderung.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht begründeten ihre Auffassung damit, dass Dresden zwar auch vom Fremdenverkehr geprägt sei, die Wirtschaftskraft der Stadt jedoch vor allem von anderen Faktoren geprägt werde. Dresden sei kein Kur- und Erholungsort, der für die Finanzierung dieser Funktionen eine Kurtaxe benötige.

Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, kann binnen eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Der Dresdner Stadtrat hatte im November 2013 mit den Stimmen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Einführung der Kurtaxe beschlossen. Während die Linke vor einem langen Rechtsstreit gewarnt hatten, war die FDP rigoros dagegen. Fraktionschef Holger Zastrow hatte die Tourismuswirtschaft aufgefordert, dagegen zu klagen. „Die Albernheit ist beendet. Dresden ist kein Kurort“, konstatierte Dresdens Linke-Vorsitzender Tilo Kießling und kündigte die Prüfung einer Bettensteuer für Dresden an.

SPD-Fraktionschef Peter Lames erinnerte daran, dass mit der Einführung der Kurtaxe die von der Oberbürgermeisterin gewollte Erhöhung der Grundsteuer verhindert werden sollte. Hier müsse nun im Haushalt 2015/16 eine Lösung gefunden werden, so Lames.  Mit der seit Februar erhobenen Kurtaxe von 1,30 Euro pro Nacht hat die Stadt bisher mehr als 3 Millionen Euro eingenommen.

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