Elektroskateboard ohne Straßenzulassung – Fahrer mit Drogen

Elektroskatboard ohne Straßenzulassung Zeit: 16.08.2014, 00.05 Uhr Ort: Dresden-Coschütz

In der Nacht zum Sonntag haben Polizeibeamten auf der Karlsruher Straße ein Skatboardfahrer gestoppt. Er benutzte ein Elektroskatboard, das durch eine Batterie angetrieben wurde. Die Geschwindigkeit wurde mit einer Handfernbedienung gesteuert und erreichte mühelos mehr als 25 Stundenkilometer. Einen Führerschein konnte der 36-Jährige nicht vorweisen. Das Skatboard besaß keine Straßenzulassung.

Außerdem ergab ein Drogentest, dass Skateboarder unter Einfluss von Amphetaminen stand. In seinem Rucksack fanden die Beamten weitere Drogen – Haschisch und Crystal. Der 36-Jährige muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Drogenbesitzes verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Elektroskateboards in der Regel keine Straßenzulassung haben. Sie dürfen somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeit gelten Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.

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